01.04.2011

Bier

von Franz-Sebald

Am 23. April 1516 wurde das erste landesweite Reinheitsgebot für das Bierbrauen verfügt. Zuvor waren Richtlinien für die Inhaltsstoffe von Bier schon üblich, allerdings beschränkten diese sich immer auf Städte und Gemeinden. Im Gebot von 1516 wurde festgehalten, dass zum Brauen von Bier ausschließlich Gerste, Hopfen und Wasser verwendet werden durften. Bier Ab 1871 wurde das Reinheitsgebot leicht abgewandelt und in das Deutsche Biersteuergesetz mit aufgenommen. Erlaubte Zutaten für Bier waren nun Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser. Für obergärige Biere durften auch andere Malzarten sowie Zucker und Farbstoffe benutzt werden. Zudem regelte das Reinheitsgebot auch die Reihenfolge und Menge, in denen die Inhaltsstoffe zum Brauvorgang hinzu gegeben wurden. Da das Reinheitsgebot in dieser Form in anderen Ländern nicht existierte, wurden dort teilweise zwei Sorten Bier gebraut: für den deutschen Markt und alle anderen Länder. Nach 1987 durften nach einer Klage der EWG-Kommission auch Biere, die nicht dem Reinheitsgebot entsprachen, aus dem Ausland importiert werden. Davon ausgehend wurde das Biersteuergesetz 1993 überarbeitet, und das Reinheitsgebot gilt nun nur noch für Biere, die in Deutschland für den deutschen Markt produziert werden.

Schlagworte
Reinheitsgebot, Bier, Deutschland,

Kommentare

06:37 Uhr 01.6.2011

Marc

Cool, dass für jedes Thema Hilfe angeboten wird

16:45 Uhr 03.5.2011

Valentin

Man liest sonst so viel Idiotisches, aber bei euch geht echt die Post ab!

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