Bier
Ricolf am 22:02 Uhr 04.2.2012 :
Gut gemacht, habe bis jetzt gerne mit gelesen.
Ruth am 12:00 Uhr 04.2.2012 :
Empfehlenswert seid ihr. Erzähle ich meinen Bekan
Marlies am 07:30 Uhr 04.2.2012 :
Sehr gut, wenn jeder so eine Website führen würd
Lennart am 20:24 Uhr 06.1.2012 :
StasiVZ is Out, glad you joined the community
Pesch am 15:43 Uhr 02.1.2012 :
Hallo, danke der nachfrage, hast du schon die vid
von Franz-Sebald
Am 23. April 1516 wurde das erste landesweite Reinheitsgebot für das Bierbrauen verfügt. Zuvor waren Richtlinien für die Inhaltsstoffe von Bier schon üblich, allerdings beschränkten diese sich immer auf Städte und Gemeinden. Im Gebot von 1516 wurde festgehalten, dass zum Brauen von Bier ausschließlich Gerste, Hopfen und Wasser verwendet werden durften.
Ab 1871 wurde das Reinheitsgebot leicht abgewandelt und in das Deutsche Biersteuergesetz mit aufgenommen. Erlaubte Zutaten für Bier waren nun Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser. Für obergärige Biere durften auch andere Malzarten sowie Zucker und Farbstoffe benutzt werden. Zudem regelte das Reinheitsgebot auch die Reihenfolge und Menge, in denen die Inhaltsstoffe zum Brauvorgang hinzu gegeben wurden. Da das Reinheitsgebot in dieser Form in anderen Ländern nicht existierte, wurden dort teilweise zwei Sorten Bier gebraut: für den deutschen Markt und alle anderen Länder. Nach 1987 durften nach einer Klage der EWG-Kommission auch Biere, die nicht dem Reinheitsgebot entsprachen, aus dem Ausland importiert werden. Davon ausgehend wurde das Biersteuergesetz 1993 überarbeitet, und das Reinheitsgebot gilt nun nur noch für Biere, die in Deutschland für den deutschen Markt produziert werden.


Kommentare
06:37 Uhr 01.6.2011Marc
Cool, dass für jedes Thema Hilfe angeboten wird
16:45 Uhr 03.5.2011Valentin
Man liest sonst so viel Idiotisches, aber bei euch geht echt die Post ab!
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